Wehrdienst & Allgemeine Grundausbildung

7. Juli 2009

9 Monate Grundwehrdienst

9 Monate Grundwehrdienst

Die deutsche Bundeswehr wurde 1955 gegründet, ein Jahr später trat das Wehrpflichtgesetz in Kraft, das heute Grundlage für die Wehrpflicht und den Wehrdienst ist. In Deutschland bestand die Wehrpflicht bereits von 1814 bis 1920 und dann wieder von 1935 bis zum Ende des zweiten Weltkriegs. Alle deutschen Männer mit Erreichen des 18. Lebensjahres unterliegen ihr. Bei Eignung/Tauglichkeit werden sie im Normalfall bis zum 23. Lebensjahr ihren Grundwehrdienst antreten. Dieser dauert 9 Monate und kann freiwillig um bis zu 14 Monate verlängert werden (FWDL). Der Dienst an der Waffe kann auch verweigert werden, dann ist ein entsprechender Wehrersatzdienst zu leisten, wie zum Beispiel der Zivildienst.

Allgemeine Grundausbildung AGA

Im Zuge des Grundwehrdienstes erhält der Wehrpflichtige zunächst seine dreimonatige Allgemeine Grundausbildung (AGA). Dabei werden die Grundlagen der allgemeinen militärischen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Der Rekrut erlernt theoretisch im Unterrichtsraum und praktisch (Kasernengelände, Übungsgelände) alle Regeln zum Überleben auf dem Gefechtsfeld. Dabei stehen jede Menge Sport, diverse Märsche, Aufenthalte im Gelände und eine Gefechts- und Schießausbildung auf dem Dienstplan. Ganz besonderer Wert wird auf die Kameradschaft gelegt, alle müssen lernen „an einem Strang zu ziehen“.

Feierliches Gelöbnis und Rekrutenbesichtigung

Meist im letzten Drittel der dreimonatigen Allgemeinen Grundausbildung findet das feierliche Gelöbnis statt, bei dem die Rekruten geloben, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“. Kurz vor Ende der AGA steht die Rekrutenbesichtigung an, welche vom Teileinheitsführer abgenommen wird. Zeigt der Rekrut hier, genauso wie in wichtigen Ausbildungsvorhaben vorher, starke Defizite, kann es sogar dazu kommen, dass er die allgemeine Grundausbildung wiederholen muss. Läuft jedoch alles glatt, so wird der Soldat die restlichen sechs Monate in seiner Stammeinheit verbringen.

Musterung und KDV

Das Wehrpflichtgesetz besagt, dass jeder männliche deutsche Staatsbürger auf seine Eignung zum Wehrdienst untersucht wird. Wer nicht wehrdienstfähig ist, wird nicht zum Wehrdienst herangezogen. Des weiteren gibt es Gründe, die eine Zurückstellung vom Wehrdienst bewirken, wie z.B. eine Ausbildung (beruflich, schulisch). Wer den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigert, stellt einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Antrag). Er hat dann einen Wehrersatzdienst zu leisten, der mindestens die gleiche Dauer, wie der Grundwehrdienst, umfasst (je nach Dienst).

Schlagwörter: AGA, Allgemeine Grundausbildung, Bundeswehr, KDV, Musterung, Wehrdienst, Wehrpflicht, Wehrdienst & Allgemeine Grundausbildung

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